Mittwoch, 13. März 2013

www.kfn.de/versions/kfn/assets/12032013presseerkl.pdf

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Die Deutsche Bischofskonferenz erleidet vor Gericht erneut eine Niederlage
KFN setzt Opferforschung fort
Das KFN-Forschungsprojekt zum innerkirchlichen
Missbrauch ist Anfang Januar 2013 ergebnislos
abgebrochen worden. Als Ursache des Scheiterns
hatten wir stets zwei Vertragsentwürfe der Deutschen
Bischofskonferenz (dbk) vom Mai und Juni 2012
benannt, mit denen sie nachträglich Zensurwünsche
geltend gemacht hatte. Alle einschlägigen Texte hatten
wir auf unserer Homepage dokumentiert und konnten
so alleine im Januar 2013 ca. 727.000 Besucher über
die Vorgänge informieren. Unsere Sicht ist nun zum
zweiten Mal von der Justiz bestätigt worden.
Beim ersten Mal hatte die dbk noch vergeblich
versucht, uns den berechtigten Zensurvorwurf im
Wege einer beim Landgericht Hamburg beantragten
einstweiligen Verfügung zu verbieten. Dies scheiterte
jedoch wegen vollständiger Aussichtslosigkeit, so dass
die dbk ihren Antrag am 17. Januar zurückgenommen
hatte. Daraufhin behauptete die dbk auf ihrer
Homepage, schon im Juni 2012 hätte sie aber
„einvernehmlich mit Prof. Pfeiffer Formulierungen
gefunden, die Wissenschafts- und Publikationsfreiheit zweifelsfrei garantierten“.
Gegen diese krasse Unwahrheit haben wir uns nun
beim Landgericht Hannover mit Erfolg zur Wehr
gesetzt. Beide Seiten haben am 4. März 2013 einen
Vergleichsvorschlag des Gerichts akzeptiert. Darin
verpflichtet sich die dbk dazu, den kritisierten Satz zu
streichen und durch die Aussage zu ersetzen, die
kirchliche Seite hätte „schon im Juni 2012
Formulierungen vorgeschlagen, die sie für geeignet
hielt, die Wissenschafts- und Publikationsfreiheit zu
garantieren“. Zu Recht hat das Gericht damit den
Blick auf diesen Vertragsentwurf der dbk vom
26.06.2012 gelenkt.
Danach wäre die Nutzung der Untersuchungsergebnisse für wissenschaftliche Veröffentlichungen
„nur nach ausdrücklicher, vorheriger, schriftlicher
Zustimmung“ erlaubt gewesen. Das Verbot einer
Veröffentlichung sollte zulässig sein, „wenn ein
wichtiger Grund vorliegt“. Zur Regelung der Pressearbeit wurde ferner in einer von zwei Alternativen zur
Diskussion gestellt, dass beide Seiten Presseerklärungen der anderen Seite hätten „bindend
widersprechen“ können. Und schließlich beanspruchte
die dbk ein Mitspracherecht bei der Anstellung
wissenschaftlicher KFN-Mitarbeiter.
Solche Regelungen sind aber nun einmal mit der
Freiheit wissenschaftlicher Forschung nicht vereinbar.
So kann es weder den Opfern zugemutet werden, dass
ihre Aussagen durch kirchliche Zensur unterdrückt
werden, noch den Wissenschaftlern, dass sie beim
Bearbeiten ihrer Forschungsergebnisse von dem
Gedanken beeinflusst werden, Ärger mit dem
Geldgeber zu vermeiden und so einem drohenden
Nutzungsverbot entgegenzuwirken. Die Tatsache, dass
die dbk ihre Formulierungen aus dem Juni 2012 auch
heute noch für geeignet hält, die Wissenschafts- und
Publikationsfreiheit zu garantieren, erstaunt doch sehr.
Auf der Homepage der dbk lassen sich zu unserem
Bedauern eine Reihe weiterer diskriminierender
Aussagen finden, gegen die wir gerichtlich vorgehen
könnten. Doch dafür ist uns unser Geld zu schade.
Unsere verfügbaren Mittel möchten wir lieber dafür
einsetzen, die Opferforschung voranzutreiben. Alle
kirchlichen Missbrauchsopfer bitten wir darum, sich
möglichst bald beim KFN zu melden, damit wir ihnen
einen anonym auszufüllenden Fragebogen zuschicken
können.
Im Wege einer Vergleichsanalyse zu den uns bereits
vorliegenden Antworten von 450 nicht-kirchlichen
Missbrauchsopfern möchten wir herausarbeiten,
welches die Besonderheiten des kirchlichen
Missbrauchs sind. Unser Ziel ist es nach wie vor,
Sprachrohr dieser Opfer zu werden, ihre Botschaften
an die Öffentlichkeit zu bringen und gestützt auf die
Erkenntnisse der Opferforschung Vorschläge zur
Prävention kirchlicher Missbrauchstaten zu erarbeiten.
Und vielleicht kommt ja die katholische Kirche von
sich aus auf die Idee, die uns unfair belastenden Sätze
von ihrer Homepage zu streichen.

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