Mittwoch, 4. Dezember 2013

Prävention von Kindesmissbrauch: Vatikan weist Vorwurf der Verzögerung zurück - Politik - FAZ

Prävention von Kindesmissbrauch: Vatikan weist Vorwurf der Verzögerung zurück - Politik - FAZ

Prävention von Kindesmissbrauch Vatikan weist Vorwurf der Verzögerung zurück

 ·  Der Heilige Stuhl hat einen Fragenkatalog der UN nach Maßnahmen gegen Kindesmissbrauch in der Kirche nicht fristgerecht beantwortet. Gleichwohl tritt er dem Vorwurf entgegen, sich hinter „juristischen Formalitäten“ zu verschanzen.

Dienstag, 22. Oktober 2013

Mea Maxima Culpa | ARTE

Mea Maxima Culpa | ARTE

Dienstag, 22. Oktober um 20:15 Uhr (102 Min.)

 Wiederholung am Montag, 28.10. um 8:55 Uhr
STILLE IM HAUS DES HERRN Ausgehend von dem Fall eines amerikanischen Paters, der sich über Jahrzehnte an Schutzbefohlenen verging, zeigt Oscar-Preisträger Alex Gibney, welches Ausmaß die pädophilen Verbrechen von Geistlichen angenommen haben und mit welcher Beharrlichkeit die Kirche zu den Missständen geschwiegen hat.
Nach außen schien Pater Lawrence Murphy die Idealbesetzung für die St.-Johns-Schule für Gehörlose in Milwaukee zu sein, an der er von den frühen 50er Jahren bis 1974 unterrichtete. Der freundlich aussehende Geistliche wirkte zugewandt, konnte die Zeichensprache perfekt und nahm einige Jungen schon mal für einen Kurzurlaub in sein Sommerhaus mit. Dort, aber auch im Schlafsaal und selbst im Beichtstuhl, praktisch unter den Augen seiner Kollegen und der betreuenden Nonnen, verging Pater Murphy sich an seinen Schutzbefohlenen. Die taubstummen Jungs waren die perfekten Opfer, denn sie konnten ihr Elend nicht in die Welt hinausschreien. Ihre Eltern verstanden zumeist die Zeichensprache nicht, und wenn sie ihre Söhne verstanden, glaubten sie ihnen nicht, da ein Geistlicher solche Untaten doch niemals begehen würde.
Zudem waren viele Eltern dankbar, dass die Kirche ihren behinderten Kindern eine Ausbildung ermöglichte. In ihrer Verzweiflung druckten die Kinder Steckbriefe ihres Peinigers, verteilten sie auf Kirchenbänken und anderenorts.
Spätestens da hätte die Erzdiözese eingreifen müssen, die seit langem von den Missständen wusste. Bereits im Jahr 1963 berichtete ein Geistlicher, der Pater Lawrence Murphy während einer Abwesenheit vertrat, dem Erzbischof über die Vorkommnisse. Doch es ging mehr als ein weiteres Jahrzehnt ins Land, bevor Murphy versetzt wurde. Priester durfte er bleiben. Auch in seiner neuen Gemeinde, die nicht über sein Vorleben informiert worden war, kam es zu Übergriffen.
Nachdem immer häufiger Fälle von Pädophilie überall in der Weltkirche ans Tageslicht kamen, geriet die Amtskirche, die bislang eher weggesehen oder auf die innere Einkehr der Täter in eigens dafür geschaffenen Einrichtungen vertraut hatte, in arge Bedrängnis. Papst Johannes Paul II. verfügte, dass jeder Missbrauchsfall der damals von Kardinal Ratzinger, dem späteren Papst Benedikt XVI., geleiteten Glaubenskongregation gemeldet werden müsse. Aber die Ermittlungen dort verliefen eher schleppend. So starb der beschuldigte Priester Lawrence Murphy unbestraft, und die Erzdiözese in Wisconsin erklärte sich in Erwartung hoher Schadensersatzforderungen prophylaktisch für zahlungsunfähig.

Freitag, 27. September 2013

Katholische Kirche: Priester wegen Kindesmissbrauchs verurteilt - SPIEGEL ONLINE

Katholische Kirche: Priester wegen Kindesmissbrauchs verurteilt - SPIEGEL ONLINE

Zwei Jahre und neun Monate Haft: Priester wegen Kindesmissbrauchs verurteilt

Landgericht Würzburg: Priester wegen Kindesmissbrauchs verurteiltZur Großansicht
DPA
Landgericht Würzburg: Priester wegen Kindesmissbrauchs verurteilt
Weil er den Sohn seiner Haushälterin mehrfach missbrauchte, ist ein Priester zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Der 58-Jährige hatte vor dem Landgericht Würzburg neun Übergriffe auf das Kind gestanden.

Montag, 16. September 2013

55 Heimkinder Opfer sexueller Gewalt - heute-Nachrichten

55 Heimkinder Opfer sexueller Gewalt - heute-Nachrichten
In zwei katholischen Heimen im Bistum Limburg sind vor Jahrzehnten laut einer Studie 55 Kinder und Jugendliche Opfer sexueller Übergriffe geworden - weit mehr als bekannt. Die Ergebnisse der Studie überstiegen alles, "was ich mir jemals vorgestellt habe", betonte Geschäftsführer Casper Söling. 

Sonntag, 28. Juli 2013

Schwulen-Lobby im Vatikan: Ein Monsignore packt aus

Schwulen-Lobby im Vatikan: Ein Monsignore packt aus
Ein Monsignore des Vatikan erzählt von seinem Leben als homosexueller Priester und gewährt einen Einblick, was es mit der so genannten Schwulen-Lobby auf sich hat.

Freitag, 5. Juli 2013

Schwarzbuch "Evangelische Kirche" - Verbrechen von Pfarrern u. a.

Schwarzbuch "Evangelische Kirche" - Verbrechen von Pfarrern u. a.
Nr. 55 / 2013 - Anklage: Kind vergewaltigt und Sekretärinnen sexuell missbraucht - Doch EKD-Gerichtshof stellt Verfahren gegen Oberkirchenrat ein und weigerte sich, die Opfer überhaupt anzuhören / Bischof wusste von schwerer sexueller Nötigung der Sekretärin und schritt nicht ein / EKD-Weisungen zum sexuellen Missbrauch seien "Hohn" und "Makulatur", Anzeige von Sexualverbrechen von Pfarrern bei der Kirche "sinnlos" / Eine der größten EKD-Skandale der Nachkriegsgeschichte - Der Vater des renommierten Kirchenführers H. war einst der erste lutherische Pfarrer der neu gebauten und 1939 eingeweihten "Christuskirche" in Hof an der Saale; kurz nachdem man überall im Land die jüdischen Synagogen in Schutt und Asche gelegt hatte. Schließlich bestieg Pfarrer K.H. in den 60er-Jahren dort ebenfalls die Kanzel. Als sich ein 13jähriges Mädchen 1964 wegen der Trennung ihrer Eltern Hilfe suchend an den Seelsorger wandte, reagierte dieser an dem Mädchen seine Sexualität ab. "Er hat sich ihr genähert. Er hat sie in seinem Auto mitgenommen und dort missbraucht. Er hat sie auf Waldlichtungen gefahren und dort missbraucht. Er hat sie zu Hause besucht und dort missbraucht. Er hat sie im Pfarrhaus missbraucht. Zum letzten Mal missbrauchte er sie, als er ihr an ihrem 14. Geburtstag eine Glückwunschkarte der Kirchengemeinde überbrachte. Das Mädchen war noch nicht aufgeklärt, es hatte zuvor keinen Kontakt zu Jungen und erlebte die Handlungen des Pfarrers als kompletten Albtraum. Sie wurde magersüchtig und hatte über viele Jahre gravierende gesundheitliche und psychische Probleme. Sie konnte keine normalen Freundschaften mehr knüpfen, auch Hilfe im Glauben zu finden und auf Gott zu vertrauen - das war ihr in ihrer Not nicht mehr möglich, auch später nicht", so beschreibt das Sonntagsblatt in seiner Ausgabe Nr. 27 vom 30.6.2013 die Leidensgeschichte der Frau.
Erst die Aufdeckung Hunderter und gar Tausender von Sexualverbrechen von katholischen Priestern im Jahr 2010 hätten ihr Mut gemacht, über den evangelischen Pfarrer, der ihr Leben im Kindesalter zerstörte, nach ca. 45 Jahren zu sprechen. Dieser machte zwischenzeitlich Karriere als Dekan von Ingolstadt (1967-1972), bevor er von 1972 bis 1988 ganz nach oben in die Meiserstraße in München in die Kirchenleitung befördert wurde und als Abteilungsleiter und Oberkirchenrat auch der Verantwortliche für den Evangelischen Religionsunterricht an allen Schulen in ganz Bayern wurde.
In der Zentrale der bayerischen evangelischen Landeskirche verging er sich dann an zwei Sekretärinnen. Auch hier liegen völlig unabhängig von der Anklage der Vergewaltigung des Kindes als glaubwürdig geltende Zeugenaussagen vor. "Er verschloss die Tür von innen und zeigte bei Kaffee und Keksen eine Kriegsverletzung im Genitalbereich. Dann nötigte er die Mitarbeiterin zu sexuellen Handlungen. Die junge Frau war paralysiert - und ertrug es über Monate. Aus Scham und Angst, den Job zu verlieren, konnte sie sich niemanden anvertrauen. In ihrer völligen Verzweiflung ließ sich sich nach dem Sommerurlaub 1976 einen Termin beim damaligen Landesbischof Johannes Hanselmann geben. Sie erzählte alles ... Doch passiert ist nichts. Von diesem Zeitpunkt an war für die betroffene Frau klar, dass sie mit niemandem mehr in der Landeskirche über das Geschehen reden kann."
 Nach ihrer Versetzung erging es ihrer Nachfolgerin ähnlich. "Keiner hinderte ihn [den Oberkirchenrat] daran, seine sexuellen Obsessionen weiter auszuleben." Nach außen hin war die Karriere jedoch steil:
 So schrieb der renommierte Theologe viel beachtete Fachartikel, wie z. B. die Studie Aufgaben, Möglichkeiten und Grenzen des Religionsunterrichts, in Klaus D. Wolff, Glaube und Gesellschaft, Mühlscher Universitätsverlag, Bayreuth 1981, S. 241ff. Auch war er von 1973-1981 einer der Vorstandsmitglieder des renommierten protestantischen bundesweit tätigen Comenius-Instituts, dessen Satzungszweck lautet: "Der Zweck des Vereins ist die Förderung von Bildung und Erziehung aus evangelischer Verantwortung." 

Da die Verbrechen wie üblich bei fast allen Straftätern im Pfarrertalar verjährt sind, beschäftigte sich nur die innerkirchliche Disziplinarkammer mit dem mittlerweile im Ruhestand lebenden Kirchenführer und suspendierte ihn aufgrund der voneinander unabhängigen Zeugenaussagen im Jahr 2011. Anfang Juni 2013 hob der EKD-Gerichtshof, das oberste evangelische Kirchengericht Deutschlands, jedoch dieses Urteil komplett auf, und Oberkirchenrat i.R. K. H. bekommt wieder seine vollen Ruhestandsbezüge, die sich an den überwiegend unmittelbar vom Staat bezahlten Oberkirchenratsgehältern orientieren und anteilig ebenfalls vom Staat, das heißt von den Steuergeldern auch von Atheisten und Andersgläubigen, bezahlt werden.
Das oberste Kirchengericht begründete sein Tun mit mehreren "Verfahrensfehlern" der Disziplinarkammer. So sei man nach Auffassung der EKD-Gerichtsbarkeit u.a. "ohne hinreichende Grundlage" damals von der "Verhandlungsunfähigkeit" des Angeklagten ausgegangen. "Außerdem seien die bayerischen Richter bei der Beweisaufnahme zu sehr an der Oberfläche geblieben und hätten nicht geklärt, aus welchen konkreten Handlungen der sexuelle Missbrauch jeweils bestanden habe" (frankenpost.de, 4.6.2013). Mit anderen Worten: Sie hätten sich von der traumatisierten Frau bzw. dem damals 13-Jährigen Mädchen mehr Detailbeschreibungen des damaligen Seelenmordes gewünscht. Dass der damalige Landesbischof Friedrich die Zeugin bei den ersten Vernehmungen begleitet habe, wurde ebenfalls zugunsten des Angeklagten gewertet: "Es ginge ihm [dem Bischof] lediglich um die Verurteilung des Angeschuldigten". Alles in allem sei die Suspension "unverhältnismäßig" gewesen. Dieses Urteil des höchsten EKD-Gerichts wurde nun aber umgekehrt im Umfeld des ersten Gerichts als schwerwiegendes "Fehlurteil" kritisiert. Aber es ist nun mal das oberste evangelische Gericht für Deutschland und steht höher als das lokale Gericht.

Einer der größten Skandale dabei ist, dass beide Opfer bereit waren, ihre Aussagen vor der EKD-Spruchkammer tatsächlich zu zu wiederholen, zu konkretisieren und die Beweisaufnahme damit zu vervollständigen, man ihnen aber nicht die Möglichkeit dazu gab. Das einst missbrauchte Mädchen wollte die Handlungen des Seelsorgers an ihr in Gegenwart ihres Peinigers Aug in Auge darlegen, und sie reiste mit ihrem Mann an, der ihr bei diesem schweren Weg zur Seite stand. Doch ihre Zeugenaussage über die schrecklichste Zeit ihres Lebens war dann an Ort und Stelle plötzlich kirchlich gar nicht mehr erwünscht, und sie durfte überhaupt nichts sagen, was sie nahezu fassungslos machte. "Sie war eigens über Hunderte von Kilometern angereist, um ihre Zeugenaussage zu wiederholen" und wurde dann von der Verhandlung im Justizgebäude in Hof an der Saale ausgeschlossen. Ihre Aussagen "seien" nun auf einmal "bedeutungslos", so die Begründung. Sie erlebte nach Ende der Verhandlung nur noch, wie ihr ehemaliger Peiniger "auf die Richter zuschritt, sich bei jedem Mitglied des Gerichts mit Handschlag dankend verabschiedete" (Sonntagsblatt).
"Wenn das Kirchengericht selbst bei bester Faktenlage, gestützt auf eine Reihe von aussagekräftigen Zeugen, sich weigert, ein rechtskräftiges Urteil zu sprechen,dann braucht kein weiteres Opfer den an ihm verübten sexuellen Missbrauch bei der Kirche anzuzeigen. Es ist sinnlos, kostet unnötig viel Lebenskraft und zehrt enorm an den Ressourcen", wird sie vom Sonntagsblatt zitiert. Das nicht angehörte Opfer erlebte das Verfahren im "Geist der finstersten Zeiten der 50er- und 60-er Jahre des letzten Jahrhunderts".
Der Artikel schließt mit den Worten: "Die Broschüren und Links der EKD-Homepage im Internet über den sexuellen Missbrauch sowie EKD-Weisungen an die Landeskirchen zum Umfang mit Opfern und Tätern wirken für sie allerdings jetzt wie Hohn. ´Das ist Makulatur`- Die Einstellung des Verfahrens sieht sie als ´Schlag ins Gesicht für alle Opfer`, ´nach dem brutalen Unrecht des Missbrauchs ist das die zweite Schuld der Kirche`".
Doch die Kirche bekommt dank Ihrer Lobby-Arbeit vom Staat Jahr für Jahr Milliardensubventionen aus den allgemeinen Steuermitteln und kann sich ein solches Vorgehen immer noch erlauben. Die führenden Politiker sind nahezu alle kirchengläubige Mitglieder ihrer Institutionen und tun in der Regel, was die Kirche von ihnen will.

Das oberste Kirchengericht nahm also - ohne Opfer und Zeugen der Anklage überhaupt anzuhören (!) - die Suspension des mittlerweile [Juli 2013] 89-jährigen Oberkirchenrats zurück und stellte das Ermittlungsverfahren ein. Und dieser rechtfertigte sich dem Sonntagsblatt gegenüber lapidar mit den Worten: "Es war nichts, es ist ja nichts vorgefallen." Der hohe Würdenträger gab von drei durch Zeugenaussagen dokumentierten Sexualtaten allerdings eine zu, die allerdings "einvernehmlich" und "ohne Drohungen" gewesen sein soll. An der Tür in der Kirchenzentrale des im übrigen verheirateten Würdenträgers hing dazu jeweils das Schild "Bitte nicht stören, Diktat". Der ranghohe Amtsträger ging auch zum "Gegenangriff" über und "beklagte, dass die Zeuginnen 34 bzw. 45 Jahre gewartet hätten, um gegen ihn auszusagen", was jedoch bei Verbrechen dieser Art keine Seltenheit ist - wenn das Opfer sich überhaupt traut, irgendwann darüber zu sprechen. Dem Kirchengericht war das jedenfalls nicht ausreichend, um das Verfahren gegen den Beschuldigten fortzusetzen. Eine vierte Zeugin berichtete darüber hinaus, dass sie ebenfalls von dem Oberkirchenrat während des kirchlichen Dienstes sexuell bedrängt wurde, es jedoch schaffte, sich zu wehren. Auch dies spielte für das Gericht keine Rolle. Der hohe Würdenträger kam ohne jede Rüge auch kirchenintern davon.
Wenn also ein ehemaliger Bundespräsident und Papstkritiker sich vielleicht früher einmal eine Hotelrechnung von 300 Euro eventuell von einem Freund hat bezahlen lassen, dann ermittelt die Staatsanwaltschaft der Bundesrepublik Deutschland, und es steht in allen Zeitungen. Wenn aber ein Kirchenführer ein bei ihm Hilfe suchendes und noch nicht aufgeklärtes Kind über einen längeren Zeitraum als Pfarrer im Dienst immer wieder vergewaltigt und sein Seelenleben zerstört hat und wenn er seine Sekretärin als Oberkirchenrat im Dienst unter Ausnutzung seiner Chef-Funktion über längere Zeit sexuell genötigt und ausgebeutet hat, ist es bei fehlendem Geständnis offenbar so geringfügig, dass es unverhältnismäßig wäre, sich innerkirchlich länger damit zu beschäftigen. Der Lebenslauf des Kirchenführers bleibt deshalb zu 100 % "sauber". So berichteten auch kaum Medien in Deutschland darüber.
 Zwangsläufig denkt man bei diesen Berichten jedoch auch an die Vertuschungs-, und Deckungs-Konglomerate in der römisch-katholischen Kirche und an das dunkle Prinzip "Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus". Als nämlich der Vatikan 2013 die Suspension eines pädophilen Straftäters nach dessen Haftentlassung nicht aufhob und wenigstens einmal durchzugreifen schien, nannte dieser gleich die Namen von mindestens neun weiteren Priestern und Prälaten, die Sex mit Jugendlichen hatten, nach denen Zuhälter auf den Straßen Roms Ausschau gehalten hatten. 
Wenn also das Opfer in dem Verfahren vor dem höchsten evangelischen Gericht von der Verhandlung gegen den Täter und Oberkirchenrat i.R. ausgeschlossen wurde, so sollte zumindest die Rückfrage gestellt werden: Was genau sollten Opfer und Außenstehende nicht hören? Wurde womöglich etwas gezielt verheimlicht und vertuscht? Hatte der Angeschuldigte möglicherweise die eine oder andere "Information" über Dritte in der Hinterhand, die nicht auch noch öffentlich werden sollte?

Zu all´ dem passt einmal mehr das bekannte Lutherwort, das sich viele seiner verbrecherischen Nachfolger in ihr Gebetbuch geschrieben haben: "Sündige tapfer, aber glaube noch tapferer". So würdigten die Richter der EKD in diesem Fall auch ausdrücklich, "dass sich der Angeschuldigte seither nichts zuschulden habe kommen lassen, sondern erfolgreich für die Kirche gewirkt habe" (die sinngemäße Standardformulierung z. B. auch für frühere Nazi-Pfarrer, deren Verhalten kirchlich gerechtfertigt wird). In Wirklichkeit handelt es sich bei dem Verfahren und den zugrunde liegenden Anschuldigungen jedoch um einen der größten EKD-Skandale der Nachkriegsgeschichte - nach dem Skandal über den EKD-Erziehungs-Sachverständigen Gerold Becker, der reihenweise Jungen sexuell missbraucht hatte.
 

Mittwoch, 26. Juni 2013

Ermittlungen : Prostitutionsring für Priester in Rom aufgeflogen - Nachrichten Politik - Ausland - DIE WELT

Ermittlungen : Prostitutionsring für Priester in Rom aufgeflogen - Nachrichten Politik - Ausland - DIE WELT
14:12

Ermittlungen

Prostitutionsring für Priester in Rom aufgeflogen

Nach italienischen Medienberichten soll ein Prostitutionsring in Rom aufgeflogen sein, der katholischen Priestern Minderjährige zugeführt haben soll. Auch ranghohe Geistliche sollen verwickelt sein.

Mittwoch, 13. März 2013

www.kfn.de/versions/kfn/assets/12032013presseerkl.pdf

www.kfn.de/versions/kfn/assets/12032013presseerkl.pdf

Die Deutsche Bischofskonferenz erleidet vor Gericht erneut eine Niederlage
KFN setzt Opferforschung fort
Das KFN-Forschungsprojekt zum innerkirchlichen
Missbrauch ist Anfang Januar 2013 ergebnislos
abgebrochen worden. Als Ursache des Scheiterns
hatten wir stets zwei Vertragsentwürfe der Deutschen
Bischofskonferenz (dbk) vom Mai und Juni 2012
benannt, mit denen sie nachträglich Zensurwünsche
geltend gemacht hatte. Alle einschlägigen Texte hatten
wir auf unserer Homepage dokumentiert und konnten
so alleine im Januar 2013 ca. 727.000 Besucher über
die Vorgänge informieren. Unsere Sicht ist nun zum
zweiten Mal von der Justiz bestätigt worden.
Beim ersten Mal hatte die dbk noch vergeblich
versucht, uns den berechtigten Zensurvorwurf im
Wege einer beim Landgericht Hamburg beantragten
einstweiligen Verfügung zu verbieten. Dies scheiterte
jedoch wegen vollständiger Aussichtslosigkeit, so dass
die dbk ihren Antrag am 17. Januar zurückgenommen
hatte. Daraufhin behauptete die dbk auf ihrer
Homepage, schon im Juni 2012 hätte sie aber
„einvernehmlich mit Prof. Pfeiffer Formulierungen
gefunden, die Wissenschafts- und Publikationsfreiheit zweifelsfrei garantierten“.
Gegen diese krasse Unwahrheit haben wir uns nun
beim Landgericht Hannover mit Erfolg zur Wehr
gesetzt. Beide Seiten haben am 4. März 2013 einen
Vergleichsvorschlag des Gerichts akzeptiert. Darin
verpflichtet sich die dbk dazu, den kritisierten Satz zu
streichen und durch die Aussage zu ersetzen, die
kirchliche Seite hätte „schon im Juni 2012
Formulierungen vorgeschlagen, die sie für geeignet
hielt, die Wissenschafts- und Publikationsfreiheit zu
garantieren“. Zu Recht hat das Gericht damit den
Blick auf diesen Vertragsentwurf der dbk vom
26.06.2012 gelenkt.
Danach wäre die Nutzung der Untersuchungsergebnisse für wissenschaftliche Veröffentlichungen
„nur nach ausdrücklicher, vorheriger, schriftlicher
Zustimmung“ erlaubt gewesen. Das Verbot einer
Veröffentlichung sollte zulässig sein, „wenn ein
wichtiger Grund vorliegt“. Zur Regelung der Pressearbeit wurde ferner in einer von zwei Alternativen zur
Diskussion gestellt, dass beide Seiten Presseerklärungen der anderen Seite hätten „bindend
widersprechen“ können. Und schließlich beanspruchte
die dbk ein Mitspracherecht bei der Anstellung
wissenschaftlicher KFN-Mitarbeiter.
Solche Regelungen sind aber nun einmal mit der
Freiheit wissenschaftlicher Forschung nicht vereinbar.
So kann es weder den Opfern zugemutet werden, dass
ihre Aussagen durch kirchliche Zensur unterdrückt
werden, noch den Wissenschaftlern, dass sie beim
Bearbeiten ihrer Forschungsergebnisse von dem
Gedanken beeinflusst werden, Ärger mit dem
Geldgeber zu vermeiden und so einem drohenden
Nutzungsverbot entgegenzuwirken. Die Tatsache, dass
die dbk ihre Formulierungen aus dem Juni 2012 auch
heute noch für geeignet hält, die Wissenschafts- und
Publikationsfreiheit zu garantieren, erstaunt doch sehr.
Auf der Homepage der dbk lassen sich zu unserem
Bedauern eine Reihe weiterer diskriminierender
Aussagen finden, gegen die wir gerichtlich vorgehen
könnten. Doch dafür ist uns unser Geld zu schade.
Unsere verfügbaren Mittel möchten wir lieber dafür
einsetzen, die Opferforschung voranzutreiben. Alle
kirchlichen Missbrauchsopfer bitten wir darum, sich
möglichst bald beim KFN zu melden, damit wir ihnen
einen anonym auszufüllenden Fragebogen zuschicken
können.
Im Wege einer Vergleichsanalyse zu den uns bereits
vorliegenden Antworten von 450 nicht-kirchlichen
Missbrauchsopfern möchten wir herausarbeiten,
welches die Besonderheiten des kirchlichen
Missbrauchs sind. Unser Ziel ist es nach wie vor,
Sprachrohr dieser Opfer zu werden, ihre Botschaften
an die Öffentlichkeit zu bringen und gestützt auf die
Erkenntnisse der Opferforschung Vorschläge zur
Prävention kirchlicher Missbrauchstaten zu erarbeiten.
Und vielleicht kommt ja die katholische Kirche von
sich aus auf die Idee, die uns unfair belastenden Sätze
von ihrer Homepage zu streichen.

Montag, 11. März 2013

Vor Papstwahl : Missbrauchsopfer warnen vor "Dreckigem Dutzend" - Nachrichten Politik - Ausland - DIE WELT

Vor Papstwahl : Missbrauchsopfer warnen vor "Dreckigem Dutzend" - Nachrichten Politik - Ausland - DIE WELT

Auch interessant dieser >LINK:
Frage an Geoffrey Robertson: Sie haben für Ihr Buch sehr viele Fakten recherchiert und zusammengetragen, mit denen Sie Punkt für Punkt die Verantwortlichkeit des Vatikans für die Missbrauchsverbrechen von Priestern an Tausenden von Kindern beweisen. Glauben Sie, dass nun die Zeit gekommen ist, in der die Menschen (und Regierungen) – wie Irlands Ministerpräsident Enda Kenny sagt – „sich nicht länger der katholischen Macht fügen“ und endlich die Gerechtigkeit zum Zuge kommen wird, wenn keinem Menschen mehr gestattet wird, sich über das Gesetz zu stellen?
G. Robertson: Ich sehe nicht, wie man Vertrauen setzen kann in den Vatikan – eine unverantwortliche Organisation, die als pädophil bekannte Priester in arglose Gemeinden im Ausland versetzt hat. Er deckt nach wie vor Kriminelle, indem er darauf beharrt, dass gegen sie unter kanonischer Geheimhaltung ermittelt wird, indem er sich weigert, die Schuldigen zu laisieren oder zu bestrafen und dadurch, dass nicht einmal geständige Kindesvergewaltiger der Polizei übergeben werden. Ich stimmte dem Premierminister von Irland zu – der Papst darf nicht über dem Gesetz stehen. 

Buch: Angeklagt: Der Papst
www:gabriele-verlag.de 

Sonntag, 10. März 2013

Der freie universale Geist ist die Lehre der Gottes- und Nächstenliebe an Mensch, Natur und Tieren

Der freie universale Geist ist die Lehre der Gottes- und Nächstenliebe an Mensch, Natur und Tieren

Angeklagt: Der Papst

Grafik„Angeklagt: Der Papst“
"Die Verantwortlichkeit des Vatikans für Menschenrechtsverletzungen"


Deutsche Erstausgabe von "The Case of the Pope", das brisante Buch des prominenten britischen Kronanwalts und international tätigen Anwalts für Menschenrechte, Geoffrey Robertson.

Im Laufe der letzten Jahrzehnte wurden, konservativ geschätzt, mehr als 100.000 Kinder, hauptsächlich Jungen, von katholischen Priestern vergewaltigt oder sexuell misshandelt – ohne dass sie dafür zur Rechenschaft gezogen wurden. Für den Autor – er wurde 2008 in den Internal Justice Council der Vereinten Nationen gewählt – ein Skandal:

„Ich war empört darüber, dass das nicht als grausames Menschenrechtsverbrechen behandelt und der Vatikan nicht verurteilt wurde wegen der Strategien, mit denen diese Verbrechen aktiv vertuscht wurden. Ich hege keine Feindseligkeiten gegen die katholische Kirche oder eine bestimmte säkulare Richtung – viele meiner Freunde sind Katholiken. Aber die Täter kamen ungestraft davon mit dem „Seelenmord“, der für viele Menschen die Folge davon ist, dass sie in jungen Jahren von Priestern vergewaltigt wurden. Deshalb habe ich das Buch geschrieben.“
In „Angeklagt: Der Papst“ geht Robertson der Frage nach, wie die Sexualverbrechen, begangen von katholischen Priestern, so lange verborgen bleiben konnten: Ist der Papst moralisch oder rechtlich verantwortlich für ein System, das es möglich machte, dass so viele entsetzliche Verbrechen ungeahndet bleiben? Sollen er und sein Sitz der Macht, der Heilige Stuhl, weiterhin die Immunität genießen, die sie über das Gesetz stellt? Robertson gibt auch zu bedenken: Solange sich Papst Benedikt XVI nicht von der Schimäre staatlicher Immunität und von dem veralteten kanonischen Recht lösen kann, bleibt der Vatikan ein mächtiger Feind des Fortschritts der Menschenrechte.

Freitag, 1. März 2013

frontal21: Kaum Hilfe für missbrauchte Heimkinder (19.02.2013)

Angeklagt: Der Papst - Buch von Geoffrey Robertson


http://gabriele-verlag.de/deutsch/kirchenkritisches/angeklagt-der-papst.php

„Angeklagt: Der Papst“
“Die Verantwortlichkeit des Vatikans für Menschenrechtsverletzungen”*

Deutsche Erstausgabe von “The Case of the Pope”, das brisante Buch des prominenten britischen Kronanwalts und international tätigen Anwalts für Menschenrechte, Geoffrey Robertson.

Im Laufe der letzten Jahrzehnte wurden, konservativ geschätzt, mehr als 100.000 Kinder, hauptsächlich Jungen, von katholischen Priestern vergewaltigt oder sexuell misshandelt – ohne dass sie dafür zur Rechenschaft gezogen wurden. Für den Autor – er wurde 2008 in den Internal Justice Council der Vereinten Nationen gewählt – ein Skandal:

„Ich war empört darüber, dass das nicht als grausames Menschenrechtsverbrechen behandelt und der Vatikan nicht verurteilt wurde wegen der Strategien, mit denen diese Verbrechen aktiv vertuscht wurden. Ich hege keine Feindseligkeiten gegen die katholische Kirche oder eine bestimmte säkulare Richtung – viele meiner Freunde sind Katholiken. Aber die Täter kamen ungestraft davon mit dem „Seelenmord“, der für viele Menschen die Folge davon ist, dass sie in jungen Jahren von Priestern vergewaltigt wurden. Deshalb habe ich das Buch geschrieben.“

In „Angeklagt: Der Papst“ geht Robertson der Frage nach, wie die Sexualverbrechen, begangen von katholischen Priestern, so lange verborgen bleiben konnten: Ist der Papst moralisch oder rechtlich verantwortlich für ein System, das es möglich machte, dass so viele entsetzliche Verbrechen ungeahndet bleiben? Sollen er und sein Sitz der Macht, der Heilige Stuhl, weiterhin die Immunität genießen, die sie über das Gesetz stellt? Robertson gibt auch zu bedenken: Solange sich Papst Benedikt XVI nicht von der Schimäre staatlicher Immunität und von dem veralteten kanonischen Recht lösen kann, bleibt der Vatikan ein mächtiger Feind des Fortschritts der Menschenrechte.

LINK: http://www.gabriele-verlag.de/deutsch/kirchenkritisches/angeklagt-der-papst.php




Samstag, 23. Februar 2013

Kreis-Anzeiger - Bürgermeister fordert von Kirche klare Worte der Entschuldigung

Kreis-Anzeiger - Bürgermeister fordert von Kirche klare Worte der Entschuldigung


23.02.2013 - GREBENHAIN
Manfred Dickert schreibt an Kardinal – „Offenheit und Übernahme der Verantwortung“

........... Ich bitte Sie eindringlich: Stellen Sie sich den Opfern, stellen Sie sich der schonungslosen Aufklärung und finden Sie auch klare Worte der Entschuldigung. Dies sind Sie den Opfern und der Glaubwürdigkeit der Kirche schuldig.“


Sonntag, 17. Februar 2013

itccs.org | Der Internationale Strafgerichtshof in Crimes von Kirche und Staat - StumbleUpon

itccs.org | Der Internationale Strafgerichtshof in Crimes von Kirche und Staat - StumbleUpon

lokalo.de | Protestwoche gegen Missbrauch in der katholischen Kirche

lokalo.de | Protestwoche gegen Missbrauch in der katholischen Kirche




Mittwoch, 6. Februar 2013

Vatikan jährlich mit 600 Missbrauchsvorwürfen konfrontiert - News Ausland: Europa - tagesanzeiger.ch

Vatikan jährlich mit 600 Missbrauchsvorwürfen konfrontiert - News Ausland: Europa - tagesanzeiger.ch



Vatikan jährlich mit 600 Missbrauchsvorwürfen konfrontiert

Aktualisiert um 06:06 9 Kommentare
Hunderte Fälle von Übergriffen auf Kinder innerhalb der katholischen Kirche landen pro Jahr auf dem Tisch von Chefermittler Robert Oliver. Er vertritt wie auch der Papst eine Null-Toleranz-Politik.
Die dunklen Wolken haben sich noch nicht verzogen: Der Petersdom im Vatikan. (Archivbild)
Die dunklen Wolken haben sich noch nicht verzogen: Der Petersdom im Vatikan. (Archivbild)
Bild: Keystone