Geoffrey Robertson, der Autor
Geoffrey Robertson ist einer der bekanntesten Menschenrechtsjuristen der Welt.
Der 1946 in Sydney geborene Kronanwalt und Richter ist Gründer und Leiter der größten britischen Kanzlei für Menschenrechte (Doughty Street Chambers). Er war in zahlreichen Ländern als Anwalt in bedeutenden verfassungs-, straf- und völkerrechtlichen Fällen tätig und war als erster Präsident des UN-Sondergerichtshofs für Sierra Leone Urheber bahnbrechender Entscheidungen über die Illegalität der Rekrutierung von Kindersoldaten, die rechtlichen Grenzen der Amnestie sowie das Recht von Journalisten auf den Schutz ihrer Quellen. Er leitete Missionen für Amnesty International und vertrat die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch im Fall Pinochet. Mit seinem erfolgreichen Plädoyer vor dem Privy Council im Fall Pratt gegen Jamaica schützte er das Leben Hunderter zum Tode verurteilter Strafgefangener.
Robertson ist Mitglied der angesehenen Anwaltsvereinigung Middle Temple und übt das Richteramt des „Recorders“ aus. Er ist Gastprofessor für Menschenrechte am Queen Mary College. 2008 wurde er nach der Wahl durch das UN-Personal vom Generalsekretär der UNO als herausragender Jurist zum Mitglied des Internal Justice Council der UNO ernannt.
Zu den Büchern, die er geschrieben hat, gehören unter anderem das Standardwerk „Crimes Against Humanity: The Struggle for Global Justice“, seine Erinnerungen mit dem Titel „The Justice Game“ und „The Tyrannicide Brief“, eine preisgekrönte Analyse des Prozesses gegen Charles I. Eine jüngst von ihm verfasste Untersuchung mit dem Titel „Inquiry into the Massacre of Political Prisoners in Iran“ ist im Internet abrufbar unter: www.iranrights.org/english/document-1380.php.
Sein neuestes Buch „The Case of the Pope“ erscheint jetzt in deutsch unter dem Titel „Angeklagt: Der Papst. Die Verantwortlichkeit des Papstes für Menschenrechtsverletzungen“.
Das Buch ist bereits in italienisch erschienen; französisch, polnisch und portugiesisch sind in Vorbereitung.
Der 1946 in Sydney geborene Kronanwalt und Richter ist Gründer und Leiter der größten britischen Kanzlei für Menschenrechte (Doughty Street Chambers). Er war in zahlreichen Ländern als Anwalt in bedeutenden verfassungs-, straf- und völkerrechtlichen Fällen tätig und war als erster Präsident des UN-Sondergerichtshofs für Sierra Leone Urheber bahnbrechender Entscheidungen über die Illegalität der Rekrutierung von Kindersoldaten, die rechtlichen Grenzen der Amnestie sowie das Recht von Journalisten auf den Schutz ihrer Quellen. Er leitete Missionen für Amnesty International und vertrat die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch im Fall Pinochet. Mit seinem erfolgreichen Plädoyer vor dem Privy Council im Fall Pratt gegen Jamaica schützte er das Leben Hunderter zum Tode verurteilter Strafgefangener.
Robertson ist Mitglied der angesehenen Anwaltsvereinigung Middle Temple und übt das Richteramt des „Recorders“ aus. Er ist Gastprofessor für Menschenrechte am Queen Mary College. 2008 wurde er nach der Wahl durch das UN-Personal vom Generalsekretär der UNO als herausragender Jurist zum Mitglied des Internal Justice Council der UNO ernannt.
Zu den Büchern, die er geschrieben hat, gehören unter anderem das Standardwerk „Crimes Against Humanity: The Struggle for Global Justice“, seine Erinnerungen mit dem Titel „The Justice Game“ und „The Tyrannicide Brief“, eine preisgekrönte Analyse des Prozesses gegen Charles I. Eine jüngst von ihm verfasste Untersuchung mit dem Titel „Inquiry into the Massacre of Political Prisoners in Iran“ ist im Internet abrufbar unter: www.iranrights.org/english/document-1380.php.
Sein neuestes Buch „The Case of the Pope“ erscheint jetzt in deutsch unter dem Titel „Angeklagt: Der Papst. Die Verantwortlichkeit des Papstes für Menschenrechtsverletzungen“.
Das Buch ist bereits in italienisch erschienen; französisch, polnisch und portugiesisch sind in Vorbereitung.
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