Mittwoch, 13. März 2013

www.kfn.de/versions/kfn/assets/12032013presseerkl.pdf

www.kfn.de/versions/kfn/assets/12032013presseerkl.pdf

Die Deutsche Bischofskonferenz erleidet vor Gericht erneut eine Niederlage
KFN setzt Opferforschung fort
Das KFN-Forschungsprojekt zum innerkirchlichen
Missbrauch ist Anfang Januar 2013 ergebnislos
abgebrochen worden. Als Ursache des Scheiterns
hatten wir stets zwei Vertragsentwürfe der Deutschen
Bischofskonferenz (dbk) vom Mai und Juni 2012
benannt, mit denen sie nachträglich Zensurwünsche
geltend gemacht hatte. Alle einschlägigen Texte hatten
wir auf unserer Homepage dokumentiert und konnten
so alleine im Januar 2013 ca. 727.000 Besucher über
die Vorgänge informieren. Unsere Sicht ist nun zum
zweiten Mal von der Justiz bestätigt worden.
Beim ersten Mal hatte die dbk noch vergeblich
versucht, uns den berechtigten Zensurvorwurf im
Wege einer beim Landgericht Hamburg beantragten
einstweiligen Verfügung zu verbieten. Dies scheiterte
jedoch wegen vollständiger Aussichtslosigkeit, so dass
die dbk ihren Antrag am 17. Januar zurückgenommen
hatte. Daraufhin behauptete die dbk auf ihrer
Homepage, schon im Juni 2012 hätte sie aber
„einvernehmlich mit Prof. Pfeiffer Formulierungen
gefunden, die Wissenschafts- und Publikationsfreiheit zweifelsfrei garantierten“.
Gegen diese krasse Unwahrheit haben wir uns nun
beim Landgericht Hannover mit Erfolg zur Wehr
gesetzt. Beide Seiten haben am 4. März 2013 einen
Vergleichsvorschlag des Gerichts akzeptiert. Darin
verpflichtet sich die dbk dazu, den kritisierten Satz zu
streichen und durch die Aussage zu ersetzen, die
kirchliche Seite hätte „schon im Juni 2012
Formulierungen vorgeschlagen, die sie für geeignet
hielt, die Wissenschafts- und Publikationsfreiheit zu
garantieren“. Zu Recht hat das Gericht damit den
Blick auf diesen Vertragsentwurf der dbk vom
26.06.2012 gelenkt.
Danach wäre die Nutzung der Untersuchungsergebnisse für wissenschaftliche Veröffentlichungen
„nur nach ausdrücklicher, vorheriger, schriftlicher
Zustimmung“ erlaubt gewesen. Das Verbot einer
Veröffentlichung sollte zulässig sein, „wenn ein
wichtiger Grund vorliegt“. Zur Regelung der Pressearbeit wurde ferner in einer von zwei Alternativen zur
Diskussion gestellt, dass beide Seiten Presseerklärungen der anderen Seite hätten „bindend
widersprechen“ können. Und schließlich beanspruchte
die dbk ein Mitspracherecht bei der Anstellung
wissenschaftlicher KFN-Mitarbeiter.
Solche Regelungen sind aber nun einmal mit der
Freiheit wissenschaftlicher Forschung nicht vereinbar.
So kann es weder den Opfern zugemutet werden, dass
ihre Aussagen durch kirchliche Zensur unterdrückt
werden, noch den Wissenschaftlern, dass sie beim
Bearbeiten ihrer Forschungsergebnisse von dem
Gedanken beeinflusst werden, Ärger mit dem
Geldgeber zu vermeiden und so einem drohenden
Nutzungsverbot entgegenzuwirken. Die Tatsache, dass
die dbk ihre Formulierungen aus dem Juni 2012 auch
heute noch für geeignet hält, die Wissenschafts- und
Publikationsfreiheit zu garantieren, erstaunt doch sehr.
Auf der Homepage der dbk lassen sich zu unserem
Bedauern eine Reihe weiterer diskriminierender
Aussagen finden, gegen die wir gerichtlich vorgehen
könnten. Doch dafür ist uns unser Geld zu schade.
Unsere verfügbaren Mittel möchten wir lieber dafür
einsetzen, die Opferforschung voranzutreiben. Alle
kirchlichen Missbrauchsopfer bitten wir darum, sich
möglichst bald beim KFN zu melden, damit wir ihnen
einen anonym auszufüllenden Fragebogen zuschicken
können.
Im Wege einer Vergleichsanalyse zu den uns bereits
vorliegenden Antworten von 450 nicht-kirchlichen
Missbrauchsopfern möchten wir herausarbeiten,
welches die Besonderheiten des kirchlichen
Missbrauchs sind. Unser Ziel ist es nach wie vor,
Sprachrohr dieser Opfer zu werden, ihre Botschaften
an die Öffentlichkeit zu bringen und gestützt auf die
Erkenntnisse der Opferforschung Vorschläge zur
Prävention kirchlicher Missbrauchstaten zu erarbeiten.
Und vielleicht kommt ja die katholische Kirche von
sich aus auf die Idee, die uns unfair belastenden Sätze
von ihrer Homepage zu streichen.

Montag, 11. März 2013

Vor Papstwahl : Missbrauchsopfer warnen vor "Dreckigem Dutzend" - Nachrichten Politik - Ausland - DIE WELT

Vor Papstwahl : Missbrauchsopfer warnen vor "Dreckigem Dutzend" - Nachrichten Politik - Ausland - DIE WELT

Auch interessant dieser >LINK:
Frage an Geoffrey Robertson: Sie haben für Ihr Buch sehr viele Fakten recherchiert und zusammengetragen, mit denen Sie Punkt für Punkt die Verantwortlichkeit des Vatikans für die Missbrauchsverbrechen von Priestern an Tausenden von Kindern beweisen. Glauben Sie, dass nun die Zeit gekommen ist, in der die Menschen (und Regierungen) – wie Irlands Ministerpräsident Enda Kenny sagt – „sich nicht länger der katholischen Macht fügen“ und endlich die Gerechtigkeit zum Zuge kommen wird, wenn keinem Menschen mehr gestattet wird, sich über das Gesetz zu stellen?
G. Robertson: Ich sehe nicht, wie man Vertrauen setzen kann in den Vatikan – eine unverantwortliche Organisation, die als pädophil bekannte Priester in arglose Gemeinden im Ausland versetzt hat. Er deckt nach wie vor Kriminelle, indem er darauf beharrt, dass gegen sie unter kanonischer Geheimhaltung ermittelt wird, indem er sich weigert, die Schuldigen zu laisieren oder zu bestrafen und dadurch, dass nicht einmal geständige Kindesvergewaltiger der Polizei übergeben werden. Ich stimmte dem Premierminister von Irland zu – der Papst darf nicht über dem Gesetz stehen. 

Buch: Angeklagt: Der Papst
www:gabriele-verlag.de 

Sonntag, 10. März 2013

Der freie universale Geist ist die Lehre der Gottes- und Nächstenliebe an Mensch, Natur und Tieren

Der freie universale Geist ist die Lehre der Gottes- und Nächstenliebe an Mensch, Natur und Tieren

Angeklagt: Der Papst

Grafik„Angeklagt: Der Papst“
"Die Verantwortlichkeit des Vatikans für Menschenrechtsverletzungen"


Deutsche Erstausgabe von "The Case of the Pope", das brisante Buch des prominenten britischen Kronanwalts und international tätigen Anwalts für Menschenrechte, Geoffrey Robertson.

Im Laufe der letzten Jahrzehnte wurden, konservativ geschätzt, mehr als 100.000 Kinder, hauptsächlich Jungen, von katholischen Priestern vergewaltigt oder sexuell misshandelt – ohne dass sie dafür zur Rechenschaft gezogen wurden. Für den Autor – er wurde 2008 in den Internal Justice Council der Vereinten Nationen gewählt – ein Skandal:

„Ich war empört darüber, dass das nicht als grausames Menschenrechtsverbrechen behandelt und der Vatikan nicht verurteilt wurde wegen der Strategien, mit denen diese Verbrechen aktiv vertuscht wurden. Ich hege keine Feindseligkeiten gegen die katholische Kirche oder eine bestimmte säkulare Richtung – viele meiner Freunde sind Katholiken. Aber die Täter kamen ungestraft davon mit dem „Seelenmord“, der für viele Menschen die Folge davon ist, dass sie in jungen Jahren von Priestern vergewaltigt wurden. Deshalb habe ich das Buch geschrieben.“
In „Angeklagt: Der Papst“ geht Robertson der Frage nach, wie die Sexualverbrechen, begangen von katholischen Priestern, so lange verborgen bleiben konnten: Ist der Papst moralisch oder rechtlich verantwortlich für ein System, das es möglich machte, dass so viele entsetzliche Verbrechen ungeahndet bleiben? Sollen er und sein Sitz der Macht, der Heilige Stuhl, weiterhin die Immunität genießen, die sie über das Gesetz stellt? Robertson gibt auch zu bedenken: Solange sich Papst Benedikt XVI nicht von der Schimäre staatlicher Immunität und von dem veralteten kanonischen Recht lösen kann, bleibt der Vatikan ein mächtiger Feind des Fortschritts der Menschenrechte.

Freitag, 1. März 2013

frontal21: Kaum Hilfe für missbrauchte Heimkinder (19.02.2013)

Angeklagt: Der Papst - Buch von Geoffrey Robertson


http://gabriele-verlag.de/deutsch/kirchenkritisches/angeklagt-der-papst.php

„Angeklagt: Der Papst“
“Die Verantwortlichkeit des Vatikans für Menschenrechtsverletzungen”*

Deutsche Erstausgabe von “The Case of the Pope”, das brisante Buch des prominenten britischen Kronanwalts und international tätigen Anwalts für Menschenrechte, Geoffrey Robertson.

Im Laufe der letzten Jahrzehnte wurden, konservativ geschätzt, mehr als 100.000 Kinder, hauptsächlich Jungen, von katholischen Priestern vergewaltigt oder sexuell misshandelt – ohne dass sie dafür zur Rechenschaft gezogen wurden. Für den Autor – er wurde 2008 in den Internal Justice Council der Vereinten Nationen gewählt – ein Skandal:

„Ich war empört darüber, dass das nicht als grausames Menschenrechtsverbrechen behandelt und der Vatikan nicht verurteilt wurde wegen der Strategien, mit denen diese Verbrechen aktiv vertuscht wurden. Ich hege keine Feindseligkeiten gegen die katholische Kirche oder eine bestimmte säkulare Richtung – viele meiner Freunde sind Katholiken. Aber die Täter kamen ungestraft davon mit dem „Seelenmord“, der für viele Menschen die Folge davon ist, dass sie in jungen Jahren von Priestern vergewaltigt wurden. Deshalb habe ich das Buch geschrieben.“

In „Angeklagt: Der Papst“ geht Robertson der Frage nach, wie die Sexualverbrechen, begangen von katholischen Priestern, so lange verborgen bleiben konnten: Ist der Papst moralisch oder rechtlich verantwortlich für ein System, das es möglich machte, dass so viele entsetzliche Verbrechen ungeahndet bleiben? Sollen er und sein Sitz der Macht, der Heilige Stuhl, weiterhin die Immunität genießen, die sie über das Gesetz stellt? Robertson gibt auch zu bedenken: Solange sich Papst Benedikt XVI nicht von der Schimäre staatlicher Immunität und von dem veralteten kanonischen Recht lösen kann, bleibt der Vatikan ein mächtiger Feind des Fortschritts der Menschenrechte.

LINK: http://www.gabriele-verlag.de/deutsch/kirchenkritisches/angeklagt-der-papst.php